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Eine Untersuchung zur Auslaufüberprüfung ergab, dass das schädigende Dumping bei einem Außerkrafttreten der Maßnahmen wieder zunehmen würde. Die Verlängerung erfolgte im Anschluss an die Ausweitung der Maßnahmen am 3. März 2023 auf Armaturen aus Malaysia, nachdem eine Umgehungsuntersuchung ergeben hatte, dass chinesische Hersteller dort Montagevorgänge nutzten, um den für sie geltenden Maßnahmen zu entgehen. Beide Maßnahmenpakete schützen EU-Hersteller von Edelstahlarmaturen – die zum Verbinden von Rohren und Röhren in Branchen wie der Petrochemie, der Getränke-/Lebensmittelverarbeitung und dem Baugewerbe verwendet werden – vor unlauteren Handelspraktiken, wo auch immer diese herkommen, und sichern so über 500 Arbeitsplätze in der EU.
Die ausgeweiteten Antidumpingzölle liegen zwischen 5,1 % und 12,1 % für Taiwan und zwischen 30,7 % und 64,9 % für China. Der auf Einfuhren aus Malaysia ausgeweitete Zollsatz beträgt 64,9 %, wobei zwei echte malaysische Hersteller von den Maßnahmen ausgenommen sind.
Die Erneuerung der Maßnahmen gegenüber Einfuhren aus China und Taiwan ist erforderlich, um weiterhin einen fairen Wettbewerb zwischen importierten und in der EU hergestellten Armaturen zu gewährleisten, während die Ausweitung der Maßnahmen auf Malaysia erforderlich ist, um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen gegenüber Versuchen zu ihrer Umgehung sicherzustellen.
Die Auslaufüberprüfung der Einfuhren aus China und Taiwan ergab, dass das Dumping anhält und dass beide Länder über erhebliche Kapazitätsreserven und eine Affinität zum EU-Markt verfügen, der einen jährlichen Wert von 100 Millionen Euro hat. Bei einem Außerkrafttreten der Maßnahmen würde sich dieses Dumping wahrscheinlich verstärken und der Wirtschaftszweig der Union erneut geschädigt werden.
Darüber hinaus ergab eine damit verbundene Umgehungsuntersuchung, dass chinesische Hersteller bereits gegen sie verhängte Antidumpingmaßnahmen umgingen: Unternehmen in Malaysia importierten die wichtigsten Teile, die für die Herstellung von Edelstahlarmaturen benötigt wurden, aus China, verarbeiteten sie und exportierten sie anschließend ohne Bezahlung in die EU etwaige Antidumpingzölle. Für diese Praxis wurde außer der Umgehung der Antidumpingzölle auf Einfuhren aus China keine wirtschaftliche Rechtfertigung gefunden.
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Endgültige Maßnahmen
Ausweitung der Antidumpingmaßnahmen auf Edelstahlarmaturen aus Malaysia
EU-Handelsschutzpolitik
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